Seit dem 11.06.2010 ist eine neue Regelung zur Widerrufsbelehrung in Kraft. Der Gesetzgeber hat umfassende Änderungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen vorgenommenen.
Wichtig zu wissen ist, es gibt keine Übergangsfristen. Wer ab dem 11.06.2010 noch eine alte Widerrufsbelehrung im Shop hat, kann abgemahnt werde.
Wer mehr wissen will, kann sich ein kostenloses Whitepaper der Firma Trusted Shops downloaden. Darin sind Checklisten, Textvorlagen und Praxishilfen enthalten. Ebenso liegt eine Übersicht zu den Neuerung vor. Der Shopbetreiber-Blog hat sich damit auch auseinandergesetzt.
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