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Eintrag-Details: Tipps - korrekter Newsletter

08.12.09

Permalink 09:40:16, von brigita Email , 270 Wörter, 648 Ansichten   German (DE)
Kategorien: Berlin

Tipps - korrekter Newsletter

Newsletter sind ein nützliches Marketingtool. Mit ihnen spricht man Kunden direkt an, bindet sie ans eigene Angebot und stimuliert den Absatz.

[Mehr:]

Doch Newsletter halten auch Tücken bereit: Nicht immer entsprechen Newsletter den rechtlichen Vorgaben. In der Studie von Absolit von 2004 wurden 278 Newsletter verschiedener Unternehmen getestet, nur 10 entsprachen den rechtlichen Vorgaben. 25 Prozent riskierten eine Abmahnung, weil sie die Kennzeichnungspflicht, die ein geschäftsmäßig betriebener Newsletter vorweisen muss, nicht vorhielten. Auch Online-Shops fallen unter diese Kennzeichnungspflicht. Daher ist es wichtig sich frühzeitig zu informieren.

Was muss ein Newsletter-Versender also beachten, damit er nicht in die Abmahnfalle tritt? Die folgenden fünf Regeln zeigen wie der Newsletterversand korrekt von Statten geht:

- Firma als Absender erkennbar:
Der Newsletter-Empfänger sollte sofort erkennen von wem er die E-Mail erhält. Eine schnelle Zuordnung fällt so viel leichter.

- Aussagekräftige Betreffzeile:
Die Betreffzeile verrät worum es geht und stellt den Kunden-Benefit heraus.

- E-Mail personalisieren:
Newsletter-Marketing bedeutet Beziehungspflege – wer persönlich angesprochen wird, fühlt sich viel wohler.

- Abmeldung vom Newsletter:
Eine schnelle und bequeme Abbestellfunktion ist wesentlicher Bestandteil eines Newsletters. Keiner soll gezwungen sein E-Mails zu erhalten, die er nicht lesen will. Denn das wäre dann Spam.

- Impressumspflicht beachten:
Für Newsletter gilt die Kennzeichnungspflicht nach dem Telemediengesetz

Beispiel Impressum:

* Firmenname und Geschäftsführer
* Postanschrift
* Telefon- oder Telefaxnummer
* E-Mail-Adresse/Internetadresse
* Registergericht und Register-Nummer
* Umsatzidentifikationsnummer; Ust-ID-Nr.


Linktipp:
- Leitfaden zur Impressumspflicht vom Bundesjustizministerium
- Telemediengesetz

Die Webraumfahrer bieten auch Newsletter-Dienstleistungen an. Fragen Sie uns, wenn Sie zukünftig einen Newsletter versenden möchten. Wir beraten Sie gerne dabei, wie Sie diesen in Ihren Webauftritt einbinden und regelmäßig versenden können.

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