Vielleicht haben Sie schon von dem geplanten 'Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen' gehört (Gesetzentwurf (PDF-Link rechts)) - gegen dieses Gesetz formiert sich erheblicher Widerstand und es gibt eine Petition, die man online unterzeichnen kann.
Die Hauptkritikpunkte sind die mangelnde Transparenz der Sperrliste und die fehlende Kontrolle durch z.B. Richter. Geplant ist, dass das BKA diese Liste verwaltet und den Internetprovidern täglich zur Verfügung stellt. Diese sollen Anfragen für die gesperrten Webseiten auf eine Hinweisseite lenken und die IP-Adressen der Besucher dem BKA zurückmelden.
Kleiner Exkurs von Kerstin: Was ist eigentlich eine Petition?
Was ist eigentlich eine Petition?
Als Petition wird eine Beschwerde oder eine Bitte bezeichnet, mit der sich jeder an zuständige Stellen und an die Volksvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden kann. Dieses Recht ist in Artikel 17 Grundgesetz festgeschrieben.
Finden Petitionen eigentlich Gehör?
Im Falle der Online-Petition zum 'Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen' ist dies sehr wahrscheinlich, da es schon viele Unterzeichner gibt. Aber auch weniger populäre Petitionen werden im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages besprochen.
Man unterscheidet zwischen öffentlichen Petitionen und nicht öffentlichen Petitionen. Denn nicht nur Bitten und Beschwerden, welche die Allgemeinheit betreffen, werden im Petitionsausschuss besprochen sondern auch solche, welche nur Einzelpersonen betreffen.
Alle Eingaben werden geprüft und dann Sachgebieten zugeordnet.
Weitere Angaben zu Petitionen und zu der Frage, wer eigentlich die zuständige Stelle ist findet man unter:
http://www.bundestag.de/interakt/infomat/schriftenreihen/petitionen_artikel.html
http://www.webbewegung.de/htsrv/trackback.php/366
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