Betreiber von Online-Shops müssen zum Jahreswechsel etwas aufpassen, wie Sie die Mehrwertsteuer ausweisen.
Laut Shopanbieter.de muss zum 1.1.2007 pünktlich um 0:01 Uhr der neue Steuersatz von 19 % ausgewiesen werden.
Eine Möglichkeit ist z.B., vor dem Jahreswechsel die Höhe der Mehrwertsteuer nicht mehr explizit zu erwähnen, sondern nur noch zu schreiben "inkl. gesetzl. MwSt.".
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